24.03.2020 – Ausnahmebewilligung für Sonn- und Feiertagsarbeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der derzeitigen Lage sind teilweise Sonntagsöffnungen gestattet.
Hier finden Sie die Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen und für Abweichungen von bestimmten Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes aus Anlass der Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Deutschland gemäß § 15 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
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Ausnahmebewilligung für Sonn- und Feiertagsarbeit
Weitere Informationen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der derzeitigen Lage sind teilweise Sonntagsöffnungen gestattet. Nähere Informationen für Arbeitgeber finden Sie unter diesem Eintrag.