23.06.2021 – Landesregierung informiert über Eckpunkte der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung
Die Verordnung wird zum Wochenende veröffentlicht.
Gelten soll sie ab Montag, 28.06.2021 für 4 Wochen.
Landesregierung informiert über Eckpunkte der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2021/Corona/210623_PK_neue_VO.html
KIEL. Ministerpräsident Daniel Günther hat heute (23. Juni) in Kiel über die Eckpunkte der Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung informiert. In den kommenden Tagen wird die Verordnung erarbeitet, dann vom Kabinett beschlossen und zum Wochenende hin veröffentlicht. Wie angekündigt und im Veranstaltungsstufenkonzept vorgesehen, werden bei Veranstaltungen und Versammlungen erneut mehr Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen.
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Konkret geht es in der Verordnung u.a. um folgende Änderungen:
- Die Maskenpflicht entfällt in Außenbereichen. Abstände z.B. auf Wochenmärkten und in Wartebereichen sind weiterhin einzuhalten.
- Die Maskenpflicht entfällt teilweise bei Veranstaltungen im Innenbereich mit Sitzungscharakter, z.B. im Kino oder im Theater. Auf den so genannten „Verkehrswegen“, also auf dem Weg zum Platz oder auf den Gängen, muss die Maske getragen werden, am Platz kann sie abgenommen werden.
- Die Testpflicht bleibt, beispielsweise beim Besuch einer Gaststätte im Innenbereich, im Krankenhaus, in Pflege- oder Reha-Einrichtungen oder bei Busreisen. Lockerungen gibt es beim Sport im Innenbereich ab 25 Sporttreibenden (bislang zehn Personen). Beim Besuch eines Beherbergungsbetriebes ist vor der Anreise ein Test erforderlich, zusätzlich nur noch einmalig nach 72 Stunden.
- Veranstaltungen mit Gruppenaktivität und ohne feste Sitzplätze (z.B. Feste und Empfänge) dürfen unter Auflagen wieder mit bis zu 250 Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 500 Personen draußen stattfinden.
- Veranstaltungen mit Marktcharakter (Flohmärkte, Messen usw.) sind unter Auflagen drinnen wieder mit bis zu 1.250 Personen möglich, draußen mit bis zu 2.500. Die Testpflicht im Innenbereich entfällt.
- Veranstaltungen mit Sitzungscharakter (z.B. Konzerte, Theater- und Kinovorstellungen) sind unter Auflagen ebenfalls mit bis zu 1.250 (Innenbereich) bzw. 2.500 Personen (draußen) möglich. Die Testpflicht im Innenbereich entfällt.
- Die Durchführung von Wettbewerben und Sportfesten ist innerhalb geschlossener Räume mit maximal 1.250 Personen, außerhalb geschlossener Räume mit maximal 2.500 Personen zulässig.
- Bei Gottesdiensten außerhalb geschlossener Räume wird die zulässige Teilnehmerzahl auf 2.500 erhöht, innerhalb geschlossener Räume auf 1.250.
- Die Quadratmeterbeschränkungen für Verkaufsflächen sowie für Freizeit- und Kultureinrichtungen entfallen.
- Unabhängig vom Modellprojekt können Diskotheken unter strengen Bedingungen wieder öffnen. Erforderlich sind u.a. ein Hygienekonzept, Kontaktdatenerhebung, Maskenpflicht, die Vorlage eines negativen Tests und die Beschränkung der Teilnehmerzahl auf 125 Personen.
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