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10.03.2021 – Schulen, Kitas, Einzelhandel: Landesregierung legt weiteres Vorgehen ab 15.03.2021 fest


Datum 10.03.2021
Originalmeldung:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2021/Corona/210310_corona_schulen_kitas_einzelhandel.html

 

KIEL. Die Landesregierung hat heute (10. März) Entscheidungen zum weiteren Vorgehen in der kommenden Woche in Schulen sowie in Krippen, in Kitas und Horten sowie für den Einzelhandel getroffen.

Beschlossen wurde auch, dass der Einzelhandel in Schleswig-Holstein weiterhin geöffnet bleiben darf. Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz sagte dazu: „Angesichts einer seit neun Tagen stabilen Zahl von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche ist die weitere Öffnung des Einzelhandels ebenso konsequent und verantwortbar wie behutsam.“ Das dürfe allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Betriebe trotzdem auf möglicherweise erneut steigende Zahlen in den kommenden Wochen einstellen müssen. „Das heißt, dass sich die Einzelhändler so früh wie möglich mit Möglichkeiten zur digitalen Terminvereinbarung und Kontaktverfolgung befassen sollten“, so Buchholz.

Diese Bewertung der Pandemielage für die jeweils kommende Woche betrifft gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz auch weitere Bereiche wie Museen und Galerien und den kontaktfreien Sport, wo sich ebenfalls keine Änderungen ergeben.

Für die Stadt Flensburg werden auch für die kommende Woche weitere Beschränkungen aufgrund des erhöhten Infektionsgeschehen gelten, allerdings mit einigen Erleichterungen. Die Details hierzu werden durch die Stadt veröffentlicht.

Für die Schulen in vier Kreisen und einer kreisfreien Stadt gilt ab dem kommenden Montag, 15. März:

  • In Flensburg kommen die Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Wechselunterricht in die Schule. Die übrigen Jahrgangsstufen lernen weiterhin in Distanz; die Abschlussjahrgänge können sich unverändert vorbereiten.
  • Im Kreis Schleswig-Flensburg starten die Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Präsenzunterricht. Die Jahrgangsstufen 7 bis 13 kommen in den Wechselunterricht; die Abschlussjahrgänge können sich unverändert vorbereiten. Die Regelung gilt für den gesamten Kreis, inklusive der Randgemeinden von Flensburg.
  • Im Kreis Stormarn bleiben die Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Präsenzunterricht. Die Jahrgangsstufen 7 bis 13 kommen in den Wechselunterricht; die Abschlussjahrgänge können sich unverändert vorbereiten.
  • Im Kreis Herzogtum Lauenburg bleiben die Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Wechselunterricht. Die Jahrgangsstufen 7 bis 13 lernen weiterhin in Distanz; die Abschlussjahrgänge können sich unverändert vorbereiten.
  • Im Kreis Segeberg wechseln die Jahrgangsstufen 1 bis 6 in den Wechselunterricht. Die Jahrgangsstufen 7 bis 13 lernen weiterhin in Distanz; die Abschlussjahrgänge können sich unverändert vorbereiten.

Bildungsministerin Karin Prien sagt: „Es freut mich sehr, dass wir weitere vorsichtige und abgewogene Schritte der Öffnung für mehr Präsenz der Schülerinnen und Schüler in Schule gehen können. Unser Vorgehen im Kreis Segeberg zeigt aber auch, dass unser Corona-Reaktionsplan die nötige Flexibilität ermöglicht, um bei einem relevanten Ausbruchsgeschehen in einzelnen Kreisen angemessen reagieren zu können.“

Seit dem 22. Februar befinden sich die meisten Krippen, Kitas und Horte in Schleswig-Holstein im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Das Land hatte in der vergangenen Woche darüber informiert, dass am 15. März auch die Einrichtungen in Lübeck und Pinneberg den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen aufnehmen werden. Für die Kreise Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Flensburg, Stormarn, Segeberg und die kreisfreie Stadt Flensburg wurden heute Entscheidungen zum weiteren Vorgehen für die dortigen Krippen, Kitas und Horte getroffen. Die Landesregierung ist hier ständig im Gespräch mit den Verantwortlichen vor Ort. Das weitere Vorgehen wird auf Basis einer Lagebewertung der Gesundheitsämter und im Einvernehmen mit den Kommunen verabredet.

  • Segeberg: Ab dem 15. März kehren die Kitas, Krippen und Horte angesichts verschiedener Ausbruchsgeschehen wieder vom Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in den eingeschränkten Regelbetrieb zurück.
  • Flensburg: Geht ab dem 15. März in den eingeschränkten Regelbetrieb.
  • Schleswig-Flensburg: Der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen wird auch in den Gemeinden aufgenommen, die bislang im eingeschränkten Regelbetrieb liefen.
  • Herzogtum Lauenburg: Bleibt beim eingeschränkten Regelbetrieb.
  • Stormarn: Bleibt beim Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Der Übergang von Kitas und Schulen in den Regelbetrieb bzw. den Präsenzunterricht für die unteren Jahrgänge sowie der Start des Wechselunterrichts ab der 7. Klasse für die Hansestadt Lübeck und den Kreis Pinneberg ab dem 15. März war bereits am Montag beschlossen worden.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Frank Zabel, Patrick Kraft | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Tel. 0431 988-1704 | Fax 0431 988-1977 | E-Mail: regierungssprecher@stk.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Die Staatskanzlei im Internet: www.schleswig-holstein.de/stk




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