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04.03.2021 – ab 8. März sind Öffnungsschritte in Schleswig-Holstein geplant


04.03.2021

Folgende Öffnungsschritte sind für den 8. März geplant.

Die Landesverordnung soll am Samstag, den 06.03.2021 veröffentlicht werden.

 

  •  Am 8. März werden Fahr- und Flugschulen ihre Arbeit wieder vollständig aufnehmen können. Nach der Öffnung von Friseursalons und Nagelstudios am vergangenen Montag können weitere körpernahe Dienstleitungen mit entsprechenden Hygienekonzepten angeboten werden. Dazu zählen u.a. Tattoo-, Sonnen-, Kosmetik- und Massagestudios. Voraussetzung für Behandlungen, bei denen nicht dauerhaft eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden kann, wird ein tagesaktueller negativer Covid19-Test der Kundin oder des Kunden sowie ein Testkonzept für das Personal sein. Darüber hinaus sollen die Familienarbeit in Gruppen von maximal 10 Personen wieder ermöglicht werden sowie Kinder und Jugendtreffen in festen 10er-Gruppen erlaubt sein. Sportgruppen mit bis zu 20 Kindern können im Rahmen des organisierten Vereinssports draußen trainieren. Gruppen mit bis zu 10 Personen können bei einer landesweiten 7-Tage-Inzidenz unter 50 Sport im Außenbereich treiben, ohne dass ein Verein organisatorisch dahinter steht. Außerschulische Bildungseinrichtungen wie bspw. Musikschulen können Einzelunterricht anbieten. Gemeinschaftsräume in Pflegeheimen sollen 14 Tage nach erfolgter Zweitimpfung der gesamten Einrichtung wieder für Gruppenangebote nutzbar sein. In Kliniken wird über eine Testpflicht regelmäßiges Personalscreening etabliert. Die entsprechend geänderte Verordnung wird am Montag in Kraft treten.
  • Aufgrund des aktuellen Inzidenzwertes unter 50 kann der Einzelhandel ab dem 8. März wieder öffnen. Dabei kann für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde je 10 Quadratmeter bedient werden, ab 800 Quadratmetern Fläche darf ein Kunde pro 20 Quadratmetern einkaufen. Termine können angeboten werden und vor Ort und digital vereinbart werden können. Die Kontaktdatenerfassung kann durch die Geschäfte auf freiwilliger Basis erfolgen, hier wird die Nutzung von Apps empfohlen. Ebenfalls öffnen können Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten.
  • Liegt der Inzidenzwert in der Zukunft über 50, muss die Verordnung gemäß MPK-Beschluss wieder geändert werden. Dann gilt ebenfalls die Kundenbegrenzung je Quadratmeter Ladenfläche (1 pro 20 qm/40 qm), jedoch besteht nun die Pflicht zur Terminvereinbarung vor Ort oder online sowie zur Kontaktdatenerfassung. Liegt der Inzidenzwert landesweit über 100, bleibt der Einzelhandel geschlossen, bestellte Waren können nur nach Voranmeldung abgeholt werden (Click & Collect). Für den Einzelhandel wird eine Stichtagsregelung eingeführt, nach der die Entwicklung des Infektionsgeschehens bewertet und für die Öffnungsmodalitäten für die folgende Woche festgehalten werden.
  • Für den Besuch von Museen, Galerien, Zoos und botanischen Gärten ist bei einer Inzidenz über 50 eine Terminbuchung erforderlich. Kontaktfreier Außensport ist dann mit maximal zwei Personen zulässig. Die Verordnung muss dann entsprechend dem MPK-Beschluss geändert werden.
  • Erweitert wird die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften. Treffen des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt sind wieder möglich. Die Personenzahl bleibt dabei auf maximal fünf Personen begrenzt. Paare mit getrennten Wohnsitzen gelten als ein Haushalt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Liegt die 7-Tages-Inzidenz unter 35, sind Treffen mit bis zu zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt. Auch hier sind Kinder unter 14 Jahre ausgenommen, Paare zählen als ein Hausstand.
  • In einer weiteren Öffnungsstufe werden, dem MPK-Beschluss folgend, die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos in den Blick genommen. Auch Sport spielt in diesem Schritt eine wichtige Rolle.

Über weitere Öffnungsschritte wollen Bund und Länder bei ihrer Konferenz am 22. März beraten. Dazu zählen etwa die Bereiche Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels.

„Bei allen jetzt möglichen Schritten werden wir weiter sorgsam und mit Vorsicht vorgehen„, sagte Günther. Der jetzt auf dem Weg gebrachte Öffnungsplan sei jedoch richtig und verantwortbar. Zudem werde die Landesregierung versuchen, möglichst einheitliche Regeln in Norddeutschland zu verabreden. Ein in jeder Hinsicht synchrones Vorgehen werde aber kaum realisierbar sein.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Frank Zabel, Patrick Kraft | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Tel. 0431 988-1704 | Fax 0431 988-1977 | E-Mail: regierungssprecher@stk.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Die Staatskanzlei im Internet: www.schleswig-holstein.de/stk




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