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03.05.2020 – Auch SH kippt 800-Quadratmeter-Regel für Verkaufsflächen / Neuer Erlass, neue Verordnung / IHK zu den aktuellen Krisenthemen


Datum 03.05.2020

Auch SH kippt 800-Quadratmeter-Regel für Verkaufsflächen – Buchholz erleichtert

von WiMi.SH

In Schleswig-Holstein können die Geschäfte vom nächsten Sonnabend (9. Mai) an wieder unabhängig von der Größe ihrer Verkaufsfläche öffnen. «Angesichts der positiven Entwicklung der Neuinfektionen durch das Coronavirus sei eine solche Lockerung verantwortbar, sagte Ministerpräsident Daniel Günther gestern in Kiel. Zuvor war in Mecklenburg-Vorpommern gefallen, wo bereits gestern landesweit sämtliche Geschäfte ohne eine 800-Quadratmeter-Verkaufsflächenbegrenzung öffnen konnten. Auflagen wie eine maximale Kundenzahl und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung werde es aber weiterhin geben, betonten sowohl Günther als auch seine Amtskollegin aus Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig.

Wirtschaftsminister Bernd Buchholz hatte sich bereits vor zwei Wochen dafür ausgesprochen, die vom Bund in einer Ministerpräsidenten-Konferenz durchgesetzte Flächenbeschränkung wieder aufzuheben. Sie hatte zu zahlreichen Protesten und Klagen von Einzelhändlern und zu teils kuriosen Verkaufssituationen geführt. So durften etwa Verkäufer in Elektronik-Märkten auf Wunsch von Kunden keine Artikel nach vorn holen und verkaufen, die außerhalb der abgegrenzten 800 Quadratmeter lagen.

Dazu sagte Wirtschaftsminister Buchholz weiter (Audio starten – „im Browser anhören“)

https://soundcloud.com/user-5057134

Dr. Bernd Buchholz · Keine 800-Quadratmeter-Grenze mehr

Bis zum kommenden Sonnabend gilt allerdings noch weiterhin die Beschränkung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter. Größere Einzelhandelsgeschäfte müssen ihre Verkaufsfläche durch Absperrungen entsprechend verkleinern. Für Buchläden, Lebensmittelhandel, Auto- und Fahrradgeschäfte galt und gilt die Größengrenze nicht.

Wie Buchholz mitteilte, läuft die für zwei Wochen geltende Sondererlaubnis nur Sonntagsöffnung mit dem heutigen verkaufsoffenen Sonntag aus. Auch die Bäderverordnung für Schleswig-Holstein, die sonst in nahezu allen Urlaubsorten von März bis Oktober die Sonntagsöffnung ermöglicht, bleibt weiterhin ausgesetzt. Die entsprechend angepasste Verordnung wurde gestern Abend veröffentlicht und ist zunächst auf den Zeitraum bis zum 18. Mai befristet. Eine Aktivierung der Bäderregelung könne erst im Zusammenhang mit Erleichterungen für den Tourismus diskutiert werden, sagten Günther und Buchholz.

Quelle: https://wp.me/p64Jy0-5Rk

Datum 01.05.2020

Neuer Erlass, neue Verordnung: Landesregierung setzt Anpassungen der Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus um

Auszug:

Der Einzelunterricht in Musikschulen ist nunmehr wieder möglich.

Unter Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte, sind neben dem Friseurhandwerk,  auch Tätigkeiten im Nagelstudio, der Fußpflege und der Kosmetik (ohne Gesicht) wieder erlaubt.

Für Outlet-Center gelten nun analog die Öffnungsbedingungen der Einkaufszentren.

Öffentliche und private Sport- und Freizeitanlagen dürfen draußen für den Sportbetrieb öffnen, sofern dieser kontaktfrei und unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zwischen den Sportlern ausgeübt werden kann. Umkleide- sowie Duschräume sind weiterhin geschlossen zu halten. Zu den kontaktfreien Sportarten zählen insbesondere Radfahren, Pferdesport, Tennis, Golf, Bogenschießen, Jagdsport, Schießsport,  Angeln, Surfen, Leichtathletikdisziplinen etc.

Zur Schaffung entsprechender Planungssicherheit, sind alle Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern bis einschließlich 31.08.2020 weiterhin verboten.

mehr lesen:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2020/Corona/200501_MP_Verordnung_neu.html

Die Regelungen im Internet: https://schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse

Datum 30.04.2020

Update Ihrer IHK zu den aktuellen Krisenthemen

Wiederanfahren der Wirtschaft

Im Handel hat das stufenweise Wiederanfahren bereits begonnen, die ersten Geschäfte haben geöffnet, aber die Anforderungen sind herausfordernd für Handel und Kunden. Das Land hat auch zusätzliche Sonntagsöffnungen erlaubt, um die Kundenströme zu entzerren. Der Anklang bei Händlern und Kunden war allerdings zunächst gering.

Ab Montag, 4. Mai 2020, gelten weitere Lockerungen zur Rückkehr in die Normalität. Gastronomie und Hotellerie sind von den Lockerungen leider noch nicht betroffen, wir konzentrieren uns in unserer Politikberatung deshalb derzeit auf den Veranstaltungsbereich und den Tourismussektor, damit die weiteren Beratungen im Land und zwischen Bund und Ländern schnellstmöglich auch hier klare Vorgaben und damit Planbarkeit für eine geregelte Öffnung bringen.

Ein erster wichtiger Schritt: Immerhin dürfen Besitzer von Zweit-/Ferienwohnungen ab Montag, 4. Mai, wieder nach Schleswig-Holstein einreisen und in ihre Wohnungen. Auch Dauercamper, Bootsbesitzer und Mitglieder von Sportvereinen dürfen wieder ins Land. Ab Montag dürfen unter anderem Golfclubs wieder öffnen, da die Sportler dort wie auch bei anderen kontaktarmen Freizeitsportarten den Mindestabstand wahren können. Diese Erleichterungen gelten unabhängig vom Erstwohnsitz.

Krisenberatung ab sofort auch online

Die IHK zu Lübeck nimmt die Krisen-Beratungstätigkeit nun auch virtuell auf. Wir bieten am Freitag, 8. Mai 2020, um 15 Uhr, ein Live-Webinar zum Thema „Vorsorgevollmacht für UnternehmerInnen – was ist zu tun, damit mein Unternehmen immer handlungsfähig bleibt?“ an.

Neu sind ab Mai auch regelmäßige virtuelle „IHK-Beratertage für Unternehmen in Schwierigkeiten“. In diesen individuellen 30-minütigen Video-Einzelberatungen besprechen wir erste Lösungsansätze zur Krisenbewältigung. Die ersten Termine sind am Dienstag, 12., und Mittwoch, 13. Mai 2020, jeweils in der Zeit von 9 bis 13.30 Uhr.

Auch die Finanzierungssprechtage, die wir gemeinsam mit der IB.SH anbieten, gibt es zum ersten Mal am Mittwoch, 20. Mai 2020, in der Zeit von 9 bis 17 Uhr als Videoberatung. Anmeldung und weitere Informationen gibt es in der Veranstaltungsdatenbank unter https://www.ihk-schleswig-holstein.de/system/veranstaltungssuche/vstsuche/1352840

Finanzhilfen für Unternehmen

Die Hilfsprogramme von Bund und Land laufen. Dennoch können die Zuschüsse und Kredite nur eine kurzfristige Hilfe für die in Not geratenen Unternehmen sein. Es kommt vielmehr darauf an, wie es in den kommenden Monaten weitergeht. Leider sehen die meisten Unternehmen mit größter Sorge in die Zukunft. Eine erste Auswertung unserer Konjunkturumfrage vom Ende des ersten Quartals 2020 ergab, dass der IHK-Konjunkturklimaindex stark eingebrochen ist.

Da dieser Trend naturgemäß in ganz Deutschland anhält, startet der DIHK am Montag, 4. Mai 2020, seine dritte Blitzumfrage unter den Unternehmen. Die Umfrage soll aktuelle Erkenntnisse darüber bringen, wie die Lage in den Unternehmen aufgrund der Coronakrise gegenwärtig ist und wie die geschäftlichen Erwartungen in den kommenden Monaten sind.

Die IHK Nord hat bereits erste Erkenntnisse für die Bezirke der zwölf Mitgliedskammern gewonnen. Auf dieser Basis und unter eng abgestimmter Mitarbeit auch unserer IHK haben wir ein Strategiepapier verfasst, in dem aufzeigt wird, wie der Norden Schritt für Schritt aus der Krise kommen kann. Lesen Sie selbst in der Anlage, welche umfassenden Ideen die IHKs in die Politikberatung einbringen.

Prüfungsbetrieb wieder aufgenommen

Nach den Entscheidungen der Kultusministerkonferenz, den Schulbetrieb wieder aufzunehmen, starten wir auch wieder die Abschlussprüfungen in den Ausbildungsberufen. Unter Wahrung der Gesundheitsschutz- und Hygieneregeln werden wir die Nachwuchskräfte in kleinen Gruppen prüfen. Das stellt IHK, Berufsschulen, Prüflinge und vor allem Unternehmen vor große organisatorische Herausforderungen. Wir bitten Sie, auch aus Ihren Unternehmen Prüfer freizustellen, damit wir die Prüfungen abnehmen können. Zudem fordern die IHKs, dass auch berufliche Bildungsstätten wieder öffnen dürfen, weil die Unternehmen auch weiterhin auf Mitarbeiter mit Weiterbildungs-Zertifikaten angewiesen sind.

Ausbildung bleibt auch in der Krise wichtig

Um wieder mehr Schwung in den Ausbildungsmarkt zu bringen, appellieren die IHKs in Schleswig-Holstein, die Handwerkskammern und das Wirtschaftsministerium gemeinsam an die Betriebe, ihr Ausbildungsengagement auf hohem Niveau fortzusetzen und den jungen Leuten gerade und trotz Corona eine Perspektive zu geben – und damit den Fachkräftenachwuchs für das eigene Unternehmen sichern. Seit Beginn der Krise herrschte hier eine Unsicherheit, denn weder die Ausbildungsbetriebe noch die Bewerber wussten bis vor kurzem, ob die Schulabgänger die erforderlichen Schulabschlüsse mitbringen.

 

Anlage 20200427_Wege aus der Corona Krise II – Planungsperspekt




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