17.03.2022 – Schleswig-Holstein nutzt Übergangsregelung mit Masken- und Testpflicht in bestimmten Bereichen
Auszüge aus der Pressemeldung der Kieler Staatskanzlei vom 16. März 2022
Aufhebung von vielen Maßnahmen ab 19. März geplant:
Schleswig-Holstein nutzt Übergangsregelung mit Masken- und Testpflicht in bestimmten Bereichen
1. Maskenpflichten sollen weiterhin gelten wie folgt/ für:
- Bei Veranstaltungen und Versammlungen in Innenräumen mit bis zu 100 Teilnehmenden, sofern keine festen Sitzplätze vorhanden sind oder wenn feste Sitzplätze vorhanden sind, aber Aktivitäten der Teilnehmenden wie singen, jubeln oder ähnliches stattfinden.
- Für Freizeit- und Kultureinrichtungen gelten diese genannten 100er-Regeln entsprechend.
- Bei öffentlichen Wahlen und Abstimmungen im Wahlgebäude
- Im Einzelhandel und bei Ladenlokalen von Dienstleistern mit Publikumsverkehr und körpernahen Dienstleistungen und in Einkaufszentren.
- Außerschulische Bildungsangebote wie bei Veranstaltungen, bei Gemeindegesang bei rituellen Veranstaltungen der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, für Bestattungen sowie für Trauerfeiern
- Externe Personen in Krankenhäusern (FFP2),
- Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Besuchende haben eine FFP2-Maske zu tragen. Für Besuchende soll die Maskenpflicht in den Zimmern der Bewohnenden entfallen können.
- Externe Personen in Kindertagesstätten und Kindertagespflegeeinrichtungen
- In Bahnhofsgebäuden und im öffentlichen Nahverkehr. Die bundesrechtliche Maskenpflicht in Verkehrsmitteln (aus § 28b Abs. 1 IfSG) wird auf den Fernverkehr beschränkt; für den ÖPNV wird sie in SH übernommen.
- Bei touristischen Reiseverkehren wie Reisebussen in den Innenräumen.
In der Übergangszeit wird es zudem noch bei verpflichtend zu erstellenden, bzw. fortzusetzenden Hygienekonzepten in bestimmten Bereichen bleib
2. Testverpflichtungen Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kitas:
- Bleiben bestehen (3x wöchentliches Testen). Das Land stellt hierfür weiterhin kostenlos Antigen-Selbsttests zur Verfügung. Auch den Mitarbeitenden und Kindertagespflegepersonen stellt das Land weiterhin einen Test wöchentlich zur Verfügung.
- Die Testverpflichtungen in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe bleiben bestehen.
3. Diskotheken und ähnliche Lokalitäten:
- 2G+ Regel
Für die Schulen ist im Rahmen einer gesonderten Schul-Verordnung die Fortführung der Maskenpflicht bis zu den Osterferien vorgesehen, Tests sollen ab der kommenden Woche freiwillig weiterhin gemacht werden können. Auch hierfür werden kostenlose Tests zur Verfügung gestellt.
Den vollständigen Pressetext finden Sie unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2022/Corona/220316_pk_corona.html
